Betriebsvereinbarung zur Zeitarbeit
21. Februar 2011 von ZEG
Wollte nur fragen ob es bzw. auch wo es allenfalls eine “Muster”-Betriebsvereinbarung als ungefähre Vorgabe zu dem gesamten Themenkomplex Leih-/Zeitarbeitskräfte gäbe ?
Danke im Voraus! Schöne Grüsse,
Reinhard A.
Lieber Reinhard!
Anbei schicke ich dir unverbindlich 3 Muster-BV’s zum Thema Zeitarbeit, die mir mein ArbBR Kollege zur Verfügung gestellt hat. Üblich sind diese eher im Arbeiterbereich und von der PROG forciert.
Wir als Überlasserbetriebsräte sehen nicht gerne Beschränkungen, da diese meist zum Schaden der Mitarbeiter sind. Ist z. B. eine zwingende Übernahme von Mitarbeitern nach 6 Monaten vorgesehen, so kann der Mitarbeiter damit rechnen sicher die Kündigung nach 6 Monaten zu bekommen. Gibt es diese Beschränkung nicht, kann er weiter beschäftigt werden.
Wir finden dass es besser ist, die überlassenen Mitarbeiter in den Betrieb zu integrieren und gleichzustellen, z. B. durch BV’s.
Sind die überlassenen Mitarbeiter vollständig integriert und in den BV’s berücksichtigt, so gibt es keine 2-Klassengesellschaft mehr und der Betriebsinhaber sieht keine Vorteile mehr überlassene Mitarbeiter einzustellen. Als Folge daraus wird es automatisch wieder mehr Fixanstellungen geben. Einzelen Mitarbeiter sind nicht durch Kündigung bedfroht.
Als Betriebsrat ist stets darauf zu achten, dass „Zeitarbeit“ nicht missbraucht und „Zeitarbeitskräfte“ nicht ausgebeutet werden können.
Im ArbVG sind alle möglichen Betriebsvereinbarungen aufgelistet:
§ § 96 ArbVG Zustimmungspflichtige Maßnahmen (=notwendige bzw. zustimmungspflichtige BV)
§ § 96aArbVG Ersetzbare Zustimmung 8 notwendig erzwingbare bzw. ersetzbare BV)
§ § 97 ArbVG Betriebsvereinbarungen (disponible bzw. erzwingbare BV)
(Punkt 7-26 echte BV bzw. freiwillig-fakultative BV)
1) Schaue dir die Gesetzestexte, zu welchen BV’s abgeschlossen werden können, an.
2) Prüfe, welche BV’s es schon bei euch im Betrieb gibt.
3) Prüfe, welche BV’s gegebenenfalls noch erforderlich wären.
4) Versuche in allen BV’s die überlassenen Mitarbeiter zu berücksichtigen.
Viel Erfolg!
Die Arbeitsgruppe Zeitarbeit