Betriebsvereinbarungen gegen die Zweiklassengesellschaft
17. Februar 2011 von ZEG
Betriebsvereinbarungen sind ein wichtiges Werkzeug des Betriebsrates um der Zweiklassengesellschaft im Betrieb entgegenzuwirken. Je mehr Zeitarbeitskräfte in einem Unternehmen beschäftigt sind umso unumgänglicher ist es die Zeitarbeitskräfte in die Betriebsvereinbarungen miteinzubeziehen um dem Abbau von Sozialleistungen vorzubeugen. Als Beispiele sind hier vergünstigtes Mittagessen, Parkplätze, Telefontarife, sonstige Sozialleistungen der Firma zu nennen.
Es gab bereits ein “Best Practise” Beispiel. Die Überlasserbetriebsräte eines Unternehmens wurden von den Beschäftigerbetriebsräten eingeladen um die bestehenden Betriebsvereinbarungen zu überarbeiten. Das Ergebnis war im Dienste der Gleichbehandlung von allen ArbeitnehmerInnen zufriedenstellend.
Gibt es weitere Best Practise Beispiele?
Werden die Zeitarbeitskräfte in euren Betriebsvereinbarungen bereits berücksichtigt?
Wir freuen uns über Kommentare!
Die Arbeitsgruppe Zeitarbeit.
Leihpersonal habe ich von 2 Seiten kennengelernt. Selber als solches gearbeitet und als Stammpersonal mit ihnen gearbeitet. Ich denke die Firmen machen es sich zu einfach sich einfach personal zu holen und wieder abzuschieben wenn sie es nicht mehr brauchen. Meistens musste ich als Stammpersonal die Fehler der meist unmotivierten Leihkollegen ausbessern, was der Firma nicht wirklich Ersparnisse bringt. Werkzeuge verschwanden, ständiger Wechsel, wenns jemand nicht gefallen hat,ständiges ausfragen, ob die Firma nicht doch jemand übernimmt. Die Leute tun mir leid. Verdienen kann da nur die Leasingfirma, und die gehen mit dem Menschen nicht zimperlich um. Vertrag aus, auch plötzlich, Arbeit weg. Da hab ich es schon erlebt, dass du noch so gut arbeiten kannst als Geleaster, wenn du jemand aus dem Stamm nicht zu Gesicht stehst, fliegst du promt raus. Die können ja leicht sagen, die Auftragslage geht zurück. Dabei siehst du im Internet, dass schon wieder fleissig Personal gesucht wird. Mobbing ist da etwas oft Praktiziertes, und du kannst dich als L.A. nicht wehren. Die nächsten warten ja schon auf ihre Chance. Auch wird gerne versprochen, dass man übernommen wird, was sich auch oft als Verzögerungstaktik herausstellt. Was mich auch ärgert ist, dass das AMS eigentlich nichts mehr tun muss um einem zu helfen. Schaut doch mal in den Jobroom. Alles Leasingfirmen. Weit haben wirs gebracht in der Arbeitswelt, dass wir nur mehr austauschbare Nummern sind und keine Menschen. Schade und sehr traurig, aber ich werds nicht ändern. Danke fürs lesen, aber ob es was bringt? Mfg
Liebe Susanne!
Deine Schilderung ist sehr realitisch. Genau aus diesem Grund gründeten wir das “BR-Netzwerk Zeitarbeit” in welchem sich Überlasser- und Beschäftiger-BR vernetzen. Denn eines muss man schon klar sagen: “In Betrieben mit Betriebsrat gibt es mehr arbeits-und sozialrechliche Gerechtigkeit”. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass die MitarbeiterInnen sich auch an den Betriebsrat wenden. Denn wenn diese nichts weiß, kann er nicht intervenieren. MitarbeiterInnen haben sozusagen ene “Holschuld”, müssen also aktiv werden und sich Hilfe holen.
Leider meinen gerade Angestellte oft, dass sie sich alles selber richten und aushandeln können und vergessen darauf ihre zuständigen ArbeitnehmervertreterInnen (Betriebsrat, Arbeiterkammer, Gewerkschaft) um Rat zu fragen.
Gerade in der Arbeitskräfteüberlassung ist es äußerst wichtig Gewerkschaftsmitglied zu sein. Mehr als 280.000 Angestellte sind überzeugt. Sie sind GPA-djp-Mitglieder. Sie/wir sind die Gewerkschaft.
Für ArbeiterInnen ist die Gewerkschaft PROGE zuständig, die sogar eine eigenen Kollektivvertrag für “Arbeitskräfteüberlassung” jährlich ausverhandelt und eine eigene Abteilung führt.
Gemeinsam können wir mehr erreichen!
Gemeinsam sind wir stark!
Für mehr Recht in der Arbeitswelt.
Lg, ZEG
Hallo,
bin in einer sehr unglücklichen Situation,habe am 07.12.2011 über Internet eine Anonce gefunden,und mich beworben wurde 2 Stunden später angerufen, dass sie mich morgen schon brauchen. Ich war ca. 1 Monat arbeitslos und war sehr erfreut endlich wieder Arbeiten zu können. Am nächsten Tag wurde mir erst klar das es eine Zeitarbeitungsfirma ist, mir wurde erklärt das das eine gute Chance ist in dieses Unternehmen zu kommen. Habe mich auch in Kürze gut eingearbeitet, mache Kassenabschlüsse und alles was dazugehört habe Geschäftsschlüssel, und wurde für die Position als Shopmanager-Assistent vorgeschlagen und mir wurde auch gesagt das sie mich haben wollen.Nun kommt aber der bittere Beigeschmack,der shop wird ca. ein Monat geschlossen und umgebaut und mir wurde gesagt ich soll aus der Zeitarbeitungsfirma austeigen, weil sie sonst eine Übernahme -Gebühr zahlen müssen. Ich bekomme schriftlich die Job Zusage, habe sie aber noch nicht. Jetzt ist die Frage: sperrt mich das AMS unter diesen Umständen? Bin alleinstehend und 56 Jahre möchte unbedingt diesen Job. Was soll ich machen? Hilfe
m.f.g. Renate
Liebe Renate!
Du hast kein Vertragsverhältnis mit dem Beschäftigerbetrieb. Dein Dienstvertrag besteht mit der Zeitarbeitsfirma. Dort hast du ein ungekündigtes Dienstverhältnis, auch wenn der Beschäftigerbetrieb dich zurückstellt. Zwischen dem Beschäftigerbetrieb und dem Überlasserbetrieb (Zeitarbeitsfirma) besteht ein handelsrechtliches Vertragsverhältnis. Üblicherweise gibt es Allgemeine Geschäftsbedingungen, in welchen die Rückstellung und auch eine Übernahme von MitarbeiterInnen geregelt ist. Grundsätzlich sollte der Beschäftigerbetrieb sich daran halten.
Klar ist, dass eine Umgehung dieser Vertragsvereinbarungen nicht auf deinem Rücken als Zeitarbeitskraft ausgetragen werden soll/kann/darf.
Du hast ein Vertragsverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma und dein/e BetreuerIn ist dein Coach. Wir raten dir, dich ordnungsgemäß rückstellen zu lassen, denn die Vertragsvereinbarungen, die zwischen den beiden Firmen bestehen, sind nicht “deine Spielwiese”. Dein/e BetreuerIn wird ein Perspektivengespräch mit dir führen.
Es gibt 4 Möglichkeiten:
1) Weitervermittlung in der “Stehzeit” – Lebenslauf aktualisieren und mitnehmen; arbeitswillig und arbeitsbereit erklären.
2) Dienstgeberkündigung §20AngG unter Einhaltung der 6-wöchigen Kündigungsfrist zum 15. d. M. oder zum Monatsletzten.
3) Einvernehmliche Auflösung des Dienstverhältnisses. Dabei darf alles vereinbart werden insofern beide Vertragsparteien sich einig sind. Der Termin für das Ende des Dienstverhältnisses sollte so weit wie möglich nach hinten geschoben werden und annähernd dem DG-Kündigungstermin gleich kommen.
4) Dienstnehmerkündigung §20AngG unter Einhaltung einer 1-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsletzten.
Oft wird die DG-Kündigung oder die einvernehmliche Lösung des DV fixiert und während der “Stehzeit” in der Kündigungsfrist die Weitervermittlung organisiert. D. h. arbeitswillig, arbeitsbereit erklären und zu den Vorstellungsterminen gehen. Da die Shopschließung ca. 1 Monat dauern wird, deine Kündigungsfrist aber 6 Wochen beträgt ist es nicht erforderlich auf das AMS zu gehen, da du in einem Arbeitsverhältnis stehst. Die Frage nach der “Sperre” erübrigt sich somit.
Keinesfalls würden wir “das Spielchen” mitspielen, dass der Beschäftigerbetrieb von dir verlangt sofort einvernehmlich das Dienstverhältnis mit der Zeitarbeitsfirma zu beenden, dich arbeitslos zu melden, damit der Beschäftigerbetrieb bei deiner “Übernahme” keine Abschlagszahlung an den Überlasserbetrieb zahlen muss. Grundsätzlich ist in den meisten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowieso geregelt, dass bei Übernahme innerhalb von 3-6 Monaten nach Beendigung des “Einsatzes” eine Abschlagszahlung zu leisten ist…
Wenn der Beschäftigerbetrieb dich haben will, dann soll er dir sofort einen verbindlichen Dienstvertrag mit Beginndatum ausstellen. Damit kannst du zu deinem Arbeitgeber (Überlasserbetrieb) gehen und eine einvernehmliche Lösung zu genau diesem Termin vereinbaren.
Lasse dich nicht auf mündliche Zusagen ein und solidarisiere dich nicht mit dem „armen“ Beschäftigerbetrieb. Es geht hier um dich. Du musst für dich das Beste aus der Situation machen. Grundsätzlich ist auch zu überlegen, wie der Beschäftigerbetrieb ansonsten mit seinen MitarbeiterInnen umgeht, wenn er schon versucht den Vertrag mit dem Überlasserbetrieb zu umgehen.
Alles Gute wünscht dir die Arbeitsgruppe Zeitarbeit!