SmileyHier geben wir einen Überblick über Leistungen für UKH- bzw. AUVA-Bedienstete  - vor allem für neue MitarbeiterInnen wichtig, aber für “Ältere” sicher auch interessant zum Nachlesen.

Weiters ist hier eine Übersicht über die diversen Firmenangebote, wo wir uns um laufende Ergänzung bzw. Überarbeitung bemühen, abgespeichert.

 

1) Firmenangebote

Einkaufsschein haben wir von:
Metro, Pfeiffer, Körner, AGM-Großmarkt, Waiglein/Feichtinger, Haberkorn

Gutscheine verkaufen wir von:
Thalia (- 10 %, Höhe unbegrenzt) und Sport Eybl (-10 %, Höhe unbegrenzt), Linz AG-Bäder und Eurothermen (Bad Schallerbach, Bad Hall, Bad Ischl) – hier maximal Gutscheine im Wert von € 100,– pro Jahr, die Hälfte ist jeweils selbst zu bezahlen.

ID-Karte/Betriebsausweis:
übrige Geschäfte

Allgemein
Metro, Haberkorn, Körner, AGM-Großmarkt, Pfeiffer, Unterholzer (Wels) 

Baumarkt
Bauhaus Industriezeile, Linz, Bauhaus Pasching

Beleuchtung
Orion Licht, Lentia

Blumen
Blumen Margit, Humboldstraße; Blumen Jasmin, Goethestraße 5

Brillen
Brillen Rappan, Mozartstraße (20 %iger Rabatt auf alle Markenbrillen)

Buch/Papier/EDV/Geschenke
Thalia (Gutscheine -10 %)

Dessous
Eveline Dessous, Linz – EKZ St. Magdalena

Elektro
Ruha-Stelzmüller, Sandgasse

Elektroinstallation
Elektroinst. Großhandel Wolfgang Kalischko, Prinz-Eugen-Straße 23a

Farben/Lacke
Obermüller, Gewerbepark

Friseur
Friseur Juhu, Garnisonstraße 17; Haarstudio Karin, Garnisonstraße 13 (- 10 %)

Geschirr
Rechberger, Schachermayer (+ Beschläge)

Kosmetik
Näge & Strubell, Taubenmarkt; Raab, Eisenhandstr.

Medikamente
Baldia KG Wien
(Bestellung jedes Monat über den Betriebsrat).
Prinz-Eugen-Apotheke, Garnisonstraße; Bahnhof-Apotheke, Volksgartenstraße; Bärenapotheke, Siemensstraße

Medizintechnik
Omron (www.omron-medizintechnik.at)

Optik
Top Optik; Lampl & Böcksteiner (EKZ Oed); Schürz, Rainerstraße

Orthopädie/Bandagist
Heindl; Schmied

Reifen
Reifen John (AUVA-Mitarbeiteraktion)

Reisen
Sotour-Austria (für ÖGB-Mitglieder), Nights & More-Hotelschecks; Hoxami.com-Gutscheine (www.hoxami.com); Therme Loipersdorf 

Sauna/Bäder
alle Linz-AG-Bäder; Eurothermen (Bad Schallerbach, Bad Hall, Bad Ischl)

Schmuck
Feichtinger; Waiglein; Kaufmann (Ebelsberg)

Schuhe
Berndorfer (Dienstschuhe); Gerlinger; Heindl

Sport
Sport Eybl; Binder; Radsport Kiesl, Freistädter Straße

Tanken
Turmöl-Tankstellen Prinz-Eugen-Straße  und Goethestraße 101

Telefon/Internet
T-Mobile AUVA-Membertarife (siehe genaue Info im J-Laufwerk unter Info – Angestelltenbetriebsrat – Einkaufsmöglichkeiten)

Wellness
Therme Loipersdorf; Eurothermen (Bad Schallerbach, Bad Hall, Bad Ischl)

Werkzeug
Bergin, Bäckermühlweg
 

2) Sozialfonds-Leistungen

Personalverpflegung
Die Bediensteten haben die Möglichkeit, verbilligte Mittagessen im Speisesaal des UKH einzunehmen (Suppe, Hauptspeise, Salatbuffet, Dessert). Der Kostenbeitrag des Bediensteten pro Mittagessen beträgt im Jahr 2012 € 2,60.

Alkoholfreie Getränke
Alkoholfreie Getränke werden anlässlich der Einnahme des Mittagessens kostenlos abgegeben.

Krankenhaus-Buffet
Das ist zwar keine Sozialfonds-Leistung, passt aber gut zum Thema Essen. Für uns gibt es lt. Vereinbarung beim Buffet im Erdgeschoß folgende Produkte verbilligt:

Verlängerter kostet € 1,20 (anstatt € 2,20). Baguette mit Salat kostet € 2,20 (anstatt € 2,70). Diverse Aufstrichbrötchen kosten € 1,20 (anstatt € 1,50). Leberkäsesemmel kostet € 1,10 (anstatt € 1,80). Plunder-Mehlspeisen kosten € 1,60 (anstatt € 2,–). 

Kultur und Sport
Die Bediensteten können an gemeinsamen Kultur- oder Sportveranstaltungen teilnehmen, die vom Betriebsrat durchgeführt werden (Betriebsausflüge, Schitag, Musical-Fahrten, Konzerte, etc.).

Zuschüsse für die Unterbringung der Kinder
Für die Unterbringung der Kinder der Bediensteten bei offiziell anerkannten Tagesmüttern/-vätern, in Kindergärten oder Krabbelstuben und der in Schul- oder Berufsausbildung stehenden Kinder der Bediensteten in Tagesheimen oder Internaten werden Zuschüsse gewährt.

Zuschüsse für die Aus- und Weiterbildung
Es werden Beihilfen für Zwecke der beruflichen Aus- und Weiterbildung der Bediensteten, die der Erwerbung oder Erweiterung der im Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit in der Sozialversicherung benötigten Kenntnisse dienen, gewährt.

Die Zuschüsse für die Unterbringung der Kinder und für die Aus- und Weiterbildung können nach Ausschreibung des Betriebsrates jeweils im Spätherbst beantragt werden.

Sportveranstaltungen
Der Zentralbetriebsrat organisiert für die Bediensteten der AUVA folgende Veranstaltungen: AUVA-ZBR-Skirennen (März),  AUVA-ZBR-Beachvolley-Turnier (Juni),  AUVA-ZBR-Kegelturnier (November).

 

3) Betriebsrats-Leistungen

Bäder- und Saunazuschuss:
gibt es pro Jahr € 100,–. Davon zahlt  € 50,– der Betriebsrat, € 50,– der/die MitarbeiterIn. Der Zuschuss gilt für alle Bäder der Linz AG und der Eurothermen (Bad Schallerbach, Bad Ischl, Bad Hall).

Pensionierung:
Bei Pensionsantritt erhält jeder Beschäftigte Gold, und zwar einen Philharmoniker.

Hochzeit / Geburt eines Kindes:
Bei diesen Ereignissen gibt es einen Zuschuss des BR von € 150,–.

Brillenbruch im Dienst:
Beim Eintritt dieses Ereignisses gibt es einen Zuschuss des BR von € 150,–.

Gemeinsame Veranstaltungen:
Wenn sich Kollegen entschließen, eine gemeinsame Veranstaltung durchzuführen, ersetzt der Betriebsrat maximal 50 % der Kosten, Maximalbetrag je nach BR-Beschluss. Voraussetzung: Teilnahme von mindestens 5 Beschäftigten.

Krankenhaus-Aufenthalt / Dienstjubiläum:
Hier gibt es entweder einen schönen Strauß Blumen oder auch ein Getränk, Flasche Wein, etc.

Kaffeemaschinen für die Abteilungen:
Zuschuss des BR von maximal € 150,–

Weihnachtsgutscheine / Weihnachtspackerl:
Wir verschenken zu Weihnachten an alle Mitarbeiter Gutscheine, dzt. von den Firmen Spar, Thalia oder Marionnaud im Wert von € 100,– – Teilzeit aliquotiert.
Außerdem erhalten die Nachtdienste am 24. Dezember und auch am 31. Dezember ein schönes Geschenkspaket – auch von der Fa. Spar.

Zeckenschutzimpfung:
Alle zwei Jahre führen wir eine kostenlose Zeckenschutz-Impfaktion durch.

 

4) Sonstige Leistungen

Dienstverhinderung
Der/die Mitarbeiter/in darf ohne Bewilligung vom Dienst nicht fernbleiben, es sei denn, dass er/sie erkrankt, verunglückt oder durch andere wichtige, seine/ihre Person betreffende Gründe an der Dienstleistung verhindert ist.

Bei angezeigtem und nachgewiesenem Eintritt folgender Ereignisse

1. im Ausmaß von je zwei Werktagen
a) bei eigener Eheschließung (bzw. Begründung einer eingetragenen Partnerschaft) oder der der Kinder
b) bei Niederkunft der Ehegattin, Lebensgefährtin oder eingetragener Partnerin
c) bei Wohnungswechsel
d) bei Ableben der Ehegattin (des Ehegatten), der Lebensgefährtin (des Lebensgefährten), der eingetragenen Partnerin (des eingetragenen Partners), der Kinder, der Schwiegerkinder, der Eltern, der Stief-, Adoptiv-, Groß- oder Schwiegereltern, der Geschwister

2. im Ausmaß eines Werktages anlässlich eines Dienstjubiläums 

Zuwendungen bei Dienstjubiläum
Der/dem Angestellten gebührt aus Anlass eines Dienstjubiläums eine Zuwendung:

1. nach Vollendung von 25 Dienstjahren im Ausmaß eines Monatsbezuges
2. nach Vollendung von 35 Dienstjahren – bei Angestellten mit abgeschlossenem Diplom- oder Doktoratsstudium im Sinne des UniStG, die in eine Gehaltsgruppe E bis G eingereiht sind, von 30 Dienstjahren – im Ausmaß von eineinhalb Monatsbezügen für MA, die nach dem 1.1.2011 eingetreten sind bzw. im Ausmaß von zwei Monatsbezügen für MA, die vor dem 1.1.2011 eingetreten sind.
3. nach Vollendung von 40 Dienstjahren – bei Angestellten mit abgeschlossenem Diplom- oder Doktoratsstudium im Sinne des UniStG, die in eine Gehaltsgruppe E bis G eingereiht sind, von 35 Dienstjahren – im Ausmaß von zwei Monatsbezügen für MA, die nach dem 1.1.2011 eingetreten sind bzw. im Ausmaß von eineinhalb Monatsbezügen für MA, die vor dem 1.1.2011 eingetreten sind.

Abfertigung (NEU!) 
Abfertigungsansprüche ab 1. Jänner 2003
Die AUVA zahlt einen laufenden Beitrag in der Höhe von 1,53 % des monatlichen Entgelts an die Mitarbeitervorsorgekasse UNIQA.

Die Mitarbeitervorsorgekasse (MVK) hat für jeden ArbeitnehmerIn ein individuelles Konto eingerichtet, auf dem die laufenden Beiträge und der Veranlagungserfolg gutgeschrieben werden. Deinen aktuellen “Abfertigung-Neu-Kontostand” bekommst Du schriftlich einmal jährlich von der Mitarbeitervorsorgekasse übermittelt.
Die Abfertigung NEU kann nicht mehr verfallen!

Abfertigung (ALT!)
Diese wird bei Beendigung des Dienstverhältnisses nach bestimmten Kriterien ausbezahlt:

ab 3 Jahren das zweifache Monatsgehalt
ab 5 Jahren das dreifache Monatsgehalt
ab 10 Jahren das vierfache Monatsgehalt
ab 15 Jahren das sechsfache Monatsgehalt
ab 20 Jahren das neunfache Monatsgehalt
ab 25 Jahren das zwölffache Monatsgehalt

Kinderzulage
Anspruch auf Kinderzulage besteht nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen für jedes der nachstehend aufgezählten Kinder, für das Familienbeihilfe bezogen wird: 
1. eheliche Kinder
2. legitimierte Kinder
3. Wahlkinder
4. uneheliche Kinder
5. Stiefkinder
6. Pflegekinder

Die Kinderzulage beträgt für jedes Kind € 28,– monatlich, wenn die regelmäßige Arbeitszeit mindestens 30 Stunden beträgt.
Bei einer geringeren Arbeitszeit gebührt Kinderzulage nur im Verhältnis der tatsächlichen Wochenarbeitszeit zu einer 30stündigen wöchentlichen Arbeitszeit.

Sterbegeld
Wird das Dienstverhältnis durch den Tod der/des Angestellten gelöst und hat dieses länger als drei Jahre gedauert oder stirbt eine Pensionistin (ein Pensionist), gebührt den Hinterbliebenen ein Sterbegeld, und zwar in folgender Reihenfolge:
1. der Witwe (dem Witwer) bei aufrechter Ehe bzw. dem/der eingetragenen PartnerIn bei aufrechter eingetragener Partnerschaft.
2. den Kindern.
Das Sterbegeld beträgt 150 % der Gehaltsgruppe C I, Bezugsstufe 10.

Gehaltsvorschüsse
MitarbeiterInnen, die seit mindestens drei Jahren in einem aufrechten, unbefristeten Dienstverhältnis zur AUVA stehen, können folgende Gehaltsvorschüsse gewährt werden:

€ 17.500,– zur Erfüllung eines dringenden Wohnraumbedarfes
€ 14.000,– für Wohnungsverbesserungen
€ 11.400,– zur Anschaffung von Einrichtungsgegenständen (einmalig)

Für die Anschaffung von für die Dienstverrichtung erforderlichen Kraftfahrzeugen können folgende Gehaltsvorschüsse für Außendienstmitarbeiter (und auch mit Mitarbeiter, bei denen das Kfz mangels des Vorhandenseins und/oder der Zumutbarkeit öffentlicher Verkehrsverbindungen zur Erreichung des Dienstortes erforderlich ist) gewährt werden:

€   9.600,– Betriebsmittel-Gehaltsvorschuss mit Vollkasko
€   7.000,– Betriebsmittel-Gehaltsvorschuss ohne Vollkasko 

Weitere Details dazu siehe im BR-Ordner im J-Laufwerk oder in den Betriebsrats-Ordnern auf den Abteilungen.

Bildschirmbrillen
MitarbeiterInnen, die das 40. Lebensjahr vollendet haben und an einem Bildschirmarbeitsplatz beschäftigt sind, werden gegen Vorlage der entsprechenden Unterlagen für die Anschaffung einer Bildschirmbrille folgende Beträge ersetzt:

Für Einstärkengläser bis zu € 110,–
Für Zweistärkengläser bis zu € 145,–
Für Dreistärkengläser bis zu € 180,–

Die Antragstellung erfolgt jedoch nicht beim Betriebsrat, sondern in der Verwaltungsleitung.

Zusatzpension
Für MitarbeiterInnen, die zuletzt nach dem 31. Dezember 1995 in den Dienst eines österreichischen SV-Trägers eingetreten sind, wurde eine eigene Pensionskasse für die Sozialversicherung gegründet. 

In die die Pensionskasse sind 0,85 % des monatlichen Bruttoeinkommens bis zur Höchstbeitragsgrundlage und 4,5 % für Gehaltsbestandsteile über der Höchst-beitragsgrundlage zu entrichten. Die AUVA muss ebenfalls Beiträge in der gleichen Höhe in die Pensionskasse für die MitarbeiterInnen einzahlen.

Genauere Informationen, vor allem über das Leistungsrecht, findet Ihr  im Kollektivvertrag über die Pensionskassenzusage für die Dienstnehmer der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Bezugsumwandlung
Für die MitarbeiterInnen der AUVA besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Zukunftssicherung für Arbeitnehmer eine freiwillige Bezugsumwandlung gemäß § 3(1) 15a EStG abzuschließen. Dabei fließen max. € 25,– vom Bruttogehalt in ein Ansparprodukt für die Altersvorsorge.

Der große Vorteil der Bezugsumwandlung liegt darin, dass dieser Betrag nicht der Lohnsteuer unterliegt und möglichst gewinnbringend angelegt wird. Eine Bezugsumwandlung kann mit jedem gewünschten Versicherungsunternehmen abgeschlossen werden.


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