Am 6. Juli 2012 wurde im Parlament – in seltener Einigkeit aller Parteien – das neue medizinische Assistenzberufegesetz – kurz MAB – beschlossen und damit auf den Weg gebracht.
Acht Berufe (Desinfektionsassistenz,Gipsassistenz, Laborassistenz, Obduktionsassistenz, Operationsassistenz, Ordinationsassistenz,
Röntgenassistenz und Medizinische Fachassistenz) wurden damit in ein modulgesteuertes Gesamtsystem implementiert.
Außerdem wurde die Tätigkeit in der Trainingstherapie für SportwissenschafterInnen ermöglicht.
Nahezu alle Redner waren sich darüber einig ein gutes Gesetz verabschiedet zu haben, das die künftig anstehenden Aufgaben im Gesundheitswesen effektiv und effizient erledigen werde, schließlich wurde damit ein Meilenstein nach einem fünfzigjährigen Stillstand gesetzt.
Viele, anfangs durchaus fragwürdige, Bestimmungen der Urfassung wurden in bewusstem und gemeinsamen Gestaltungswillen beseitigt.
Die Grundpfeiler des Gesetzes bestehen in einer verpflichtenden Dreispartigkeit beim Berufseinstieg, verpflichtenden Theorie und Praxisstunden, welche nach intensiven Interventionen des DMTF Verbandes und der AK auf ein akzeptables Niveau angehoben wurden und grundsätzlichen Regelungen, wie z. B. Verschwiegenheitspflichten.
Der besondere Vorteil des Gesetzes ist u. a. auch die mögliche Vielspartigkeit und Durchlässigkeit, da auch die Berufsreifeprüfung und damit der Zugang zu höheren Ausbildungsvarianten ermöglicht wurden.
Übergangsregelungen ermöglichen erstmals auch eigenverantwortliche Tätigkeitsbereiche der DMTF, sofern diese in den letzten Jahren in einem bestimmten Ausmaß durchgeführt wurden und den Erwerb wissenschaftlicher Grundlagen, wobei die dreispartige Ausübung des DMTF Berufes unter Aufsicht nicht angeknabbert wurde.
Die Bezeichnung einer derartigen Aufwertung der Ausbildung als Hilfsberufe richtet sich von selbst.
Im letzten Augenblick wurde im Gesetz auf Drängen Einzelner die Durchführung „standardisierter“ CT und MR Tätigkeiten auf „einfache standardisierte“ CT und MR Tätigkeiten abgeändert. Was sich diese davon versprechen, ist für mich nicht nachvollziehbar, aber was soll‘s, das Gesetz ist nach einer über zwanzigjährigen Vorbereitungsphase, an der eine Menge Minister gescheitert sind, endlich unter Dach und Fach.
Wichtig wird nun die Umsetzungsphase, d.h. die Implementierung der nötigen Anzahl von MAB Schulen und die Nachfrage am Markt. Kritisch ist der Begriff „einfach“ jedenfalls, da die derzeitige aus 1961 stammende Regelung des MTF-SHD Gesetzes den gleichen Begriff beinhaltet hatte und damit zu ständigen Berufsgruppenstreitereien geführt hat.
Ob die Erlassung einer Verordnung, die ebenfalls im letzen Moment Eingang in das Gesetz gefunden hat, den Bedarfsfragen der Wirtschaft und der Ärzte entsprechen wird, bleibt abzuwarten, ebenso, ob das Versprechen durch die führenden Repräsentanten die Rehabassistenz, die ursprünglich vorgesehen war, nach zu regeln eingehalten werden wird.
Eines jedoch vorweg, die künftigen Schulleiter der MAB Schulen sind im Sinne der Haftungsfrage für Aufsichtspersonen gut beraten sich nicht auf die im Gesetz geregelte Mindestausbildung zu beschränken.
Daher alles in allem ein gutes Gesetz, auch wenn in absehbarer Zeit mit Nachbesserungen gerechnet werden wird müssen und es ist an dieser Stelle auch BM Stöger zu danken, der trotz vielfacher Beschwörungen verschiedener Einflüsterer in seinem Grundsatz im Sinne der Patientensicherheit keine Dequalifizierung der betreffenden Berufsgruppen zuzulassen treu geblieben ist.
Prof. Mag. Dr. Günther Flemmich – Abteilung Sozialversicherung der AK Wien


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