Alle unselbständigen Erwerbstätigen und freien Dienstnehmer, deren Einkommen über der Geringfügigkeitsgrenze liegt (2009: monatlich brutto € 357,74), haben bei Arbeitslosigkeit Anspruch auf Arbeitslosengeld. Seit 1.1.2009 haben auch selbständig Erwerbstätige die Möglichkeit, sich im Rahmen eines “Opting-In-Modells” gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit versichern zu lassen.
Dauer des Arbeitslosengeld-Anspruches
Für welchen Zeitraum Ihnen das Arbeitslosengeld zuerkannt wird, richtet sich
- nach der Dauer der vorangegangenen arbeitslosenversicherungspflichtigen Beschäftigungszeit und
- nach Ihrem Alter bei der Antragstellung.
Wiederholte Inanspruchnahme des Arbeitslosengeldes
Haben Sie bereits einmal Arbeitslosengeld oder Karenzgeld bezogen, so gilt ein Antrag auf Arbeitslosengeld als wiederholte Inanspruchnahme.
Der Anspruch ist gegeben, wenn Sie
* innerhalb der letzten 12 Monate vor der Geltendmachung
* insgesamt 28 Wochen an arbeitslosenversicherungspflichtiger Beschäftigung nachweisen können.
