Vorläufiger Gehaltsabschluss in der Sozialversicherung

In den Abendstunden des 22.11.2011 konnte ein vorläufiger Gehaltsabschluss für die Beschäftigten der Sozialversicherung erreicht werden.cropped-Logo-ohne1-300x76

Neben einer realen Erhöhung der Gehälter konnten auch arbeitsrechtliche Verbesserungen durchgesetzt werden. Der endgültige Abschluss der Kollektivvertragsverhandlungen erfolgt nach Beendigung technischer Gespräche mit den Dienstrechtsexperten des Hauptverbandes.

Wir werden in weiterer Folge an dieser Stelle die wesentlichen Punkte des getätigten Abschlusses verlautbaren.

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