Echter Dienstvertrag
Ein echter Dienstvertrag liegt vor, wenn du freiwillig für eine/n andere/n in persönlicher und wirtschaftlicher Abhängigkeit Arbeit verrichtest.
Persönliche Abhängigkeit bedeutet u. a. Weisungsgebundenheit, persönliche Arbeitspflicht, Einordnung in die betriebliche Organisationsstruktur und Unterwerfung unter die Ordnungsvorschriften des Betriebes.
Wirtschaftliche Abhängigkeit liegt vor, wenn die Arbeitsmittel von der ArbeitgeberIn/dem Arbeitgeber (AG) zur Verfügung gestellt werden.
WICHTIG: Der Abschluss eines Arbeitsvertrages ist an keine bestimmte Form gebunden. Wesentlich ist, wie das Arbeitsverhältnis tatsächlich ausgestaltet ist (d. h. ob du an fixe Arbeitszeiten und Weisungen gebunden bist, etc). Auf die Bezeichnung des Vertrages kommt es nicht an (z.B. Bezeichnung als “freier Dienstvertrag”, obwohl in Wahrheit ein echter Dienstvertrag vorliegt). Dies kann der Fall sein, wenn sich der/die AG dadurch (finanzielle) Vorteile erhofft.

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