Regelung der Wochenruhe laut Kollektivvertrag
Jul 16th, 2010 by Christian Pischloeger
Die Wochenruhe ist im Kollektivvertrag für Angestellte der öffentlichen Flughäfen Österreichs geregelt. Die entsprechenden Regelungen – für Schichtbetrieb – finden sich in Abschnitt IV:
Innerhalb von 2 Wochen müssen 2 ununterbrochene Ruhezeiten (Ruhetage) von 36 Stunden gewährt werden. Jede 3. Ruhezeit muss einen Sonntag beinhalten. Ein schichtplanmäßig freier Samstag ist fester Bestandteil der Wochenruhe, dessen Störung einen Ersatzruheanspruch im Ausmaß der Störung auslöst. Unter Samstag in obigem Sinne gilt der Zeitraum von Samstag 7.00 Uhr bis Sonntag 7.00 Uhr.
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