Sparpaket: Ersteinschätzung des ÖGB
13. Februar 2012 von Andrea Schuster
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Der ÖGB hat sich immer dazu bekannt, dass die Konsolidierung der Staatsfinanzen notwendig ist. Eine der wesentlichen Forderungen lautete aber, dass bei allen Maßnahmen deren Wirkung auf Wachstum und Beschäftigung berücksichtigt werden muss. |
In diesem Punkt hat sich der ÖGB weitgehend durchgesetzt: Mittel für Investitionen, etwa in die Bildung, aber auch eine Arbeitsmarktoffensive für Ältere sind Strukturpaket der Regierung geplant.
Der ÖGB betont, dass das Sparpaket keine Erhöhung von Massensteuern enthält. Die Erhöhung der Mehrwertsteuer hätte die untersten Einkommensschichten überproportional belastet und sich negativ auf den Konsum und damit auf Wachstum und Beschäftigung ausgewirkt. Hingegen sollen Steuerlücken geschlossen werden, etwa die Vermögenszuwachssteuer auf Immobilien bzw. den Wegfall der 10-jährigen Spekulationsfrist, sowie durch die Bescheidung der Privilegien der Wirtschaft, im Ausland erwirtschaftete Verluste mit inländischen Gewinnen gegenzurechnen und sich somit Körperschaftssteuer zu ersparen (Gruppenbesteuerung). Das entspricht einer langjährigen ÖGB-Forderung, ebenso wie die Streichung von Mineralölsteuer-Privilegien der Bauern und die Abschaffung der Absetzbarkeit von Stock Options für Manager. Weiters begrüßt der ÖGB, dass im Sparpaket keine kurzfristigen Einnahmen durch Privatisierungen vorgesehen sind.
Im Bereich Pensionen ist zu begrüßen, dass sich die Regierung zu den Maßnahmen zur Erhöhung des faktischen Pensionsantrittsalters bekennt, die die Sozialpartner im Papier von Bad Ischl vorgeschlagen haben. Im Vordergrund stehen dabei Maßnahmen, die dafür sorgen, dass die Menschen länger gesund und arbeitsfähig bleiben. Die Regierung anerkennt, dass das nur mit zusätzlichen Investitionen, etwa eine Arbeitsmarktoffensive für Ältere, möglich ist. Der ÖGB ist allerding der Ansicht, dass die Umsetzung der im Bad-Ischl-Papier vorgesehenen Maßnahmen ausreichend wäre, um das faktische Pensionsantrittsalter zu erhöhen. Darüber hinausgehende gesetzliche Maßnahmen hält der ÖGB für entbehrlich.
Die Ausgestaltung der Einsparungen im Bereich des Öffentlichen Dienstes müssen noch verhandelt werden. Diesbezüglich wird auf die Positionierung der GÖD verwiesen.
Der ÖGB hat sich immer dagegen gewandt, dass man das Budget rein ausgabenseitig konsolidiert. Auch mit dieser Forderung konnte sich der ÖGB weitgehend durchsetzen; im Paket der Regierung soll das Verhältnis der ausgaben- zu den einnahmenseitigen Maßnahmen 60 zu 40 betragen. Allerdings muss betont werden, dass einige der vom ÖGB geforderten steuerlichen Maßnahmen sich im Regierungsbeschluss nicht wiederfinden. Diese Forderungen bleiben selbstverständlich aufrecht; der ÖGB wird sich auch weiterhin für gerechte Verteilung und Gerechtigkeit im Steuersystem einsetzen.
Der ÖGB wird die Begutachtungsfrist und den parlamentarischen Prozess dafür nutzen, Positionen, die für die ArbeitnehmerInnen wichtig sind, einzubringen.
(Quelle: ÖGB-Aussendung vom 10.02.2012)
















