OGH-Urteil: Mobbing ist kein Kavaliersdelikt
2. Februar 2012 von Andrea Schuster
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Bei gesundheitlichen Folgen kann sogar ein Anspruch auf Schmerzensgeld entstehen. |
Die österreichischen Gesetze kennen den Begriff Mobbing nicht, als Resultat richterlicher Rechtsfortbildung hat er aber ins Rechtssystem Einzug gehalten. So sprach der OGH einer vom Arbeitgeber massiv unter Druck gesetzten Buchhalterin Schmerzensgeld zu. In einer früheren Entscheidung hielt das Höchstgericht fest, dass der Arbeitgeber schadenersatzpflichtig wird, wenn er Mobbing unter Mitarbeitern nicht verhindert. Arbeitsrechtsexperte Andreas Tinhofer von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Mosati rät deshalb Dienstgebern, „sich darauf einzustellen, dass sie bei Mobbing zur Verantwortung gezogen werden“.
Der Buchhalterin war zunächst vorgehalten worden, sie sei zu langsam, gleichzeitig wurde ihr viel mehr Arbeit zugeteilt, als in der Dienstzeit zu schaffen war. Auch wurde sie mehrfach als „Ostdeutsche, die nichts wert ist“ beschimpft. Der Stress führte zu körperlichen Beschwerden, die Arbeitnehmerin ließ sich krankschreiben, der Arbeitgeber zog ihre Krankheit in Zweifel, drohte ihr ein Strafverfahren wegen Betrugs an – und die Veröffentlichung ihrer „Fehlleistungen“ im Internet, was laut Gericht „einer Nötigung im strafrechtlichen Sinne sehr nahe kommt“.
Mobbing als Körperverletzung
Für die gesundheitlichen Folgen – posttraumatische Belastungsstörung und Burn-out-Symptomatik – erkannte der OGH ihr 5900 Euro Schmerzensgeld zu. Damit sei erstmals explizit festgestellt worden, dass Mobbing eine Körperverletzung sein kann, so Silvia Hruska-Frank, Sozialrechtsexpertin der Arbeiterkammer Wien. Bei nachweisbaren gesundheitlichen Beschwerden könne man das Dienstverhältnis begünstigt beenden, das scheitere allerdings oft an der Beweisproblematik. Hruska-Frank rät deshalb Betroffenen, ein Mobbing-Tagebuch zu führen und jeden Übergriff zu notieren.Im zweiten Fall ging es um einen Tankwagenreiniger, der sich handgreiflichen Übergriffen eines Kollegen ausgesetzt sah. Der Arbeitgeber schaffte es wochenlang nicht, den Konflikt zu schlichten. Das Mobbing-Opfer erklärte seinen vorzeitigen Austritt – laut OGH zu recht. „Ich kann mich als Chef nicht zurücklehnen und sagen, macht euch das selbst aus“, so Tinhofer. „ Passivität wird dem Arbeitgeber als Pflichtverletzung zugerechnet.“
(Quelle: Die Presse – 27. Jänner 2012)

















Der erste Versuche ein Anti-Mobbing-Gesetz in Österreich für alle Beschäftigten durchzusetzen ist gescheitert. Im öffentlichen Dienst gibt es jedoch ein Mobbing-Verbot genauso wie im Richterrecht, hier sollte man ansetzen.
In Deutschland haben wir gar nichts, hier wird fertig gemacht und gemobbt, was das Zeug so her gibt. Anwälte haben sich jetzt sogar auf Mobbing spezialisiert, man kündigt nicht mehr, man schließt Aufhebnungsverträge. Der Name Noujoks ist hier nur ein Beispiel von vielen.
Die Gewerkschaften sind moralisch verkommen und Handlungs unfähig, die Einheit 1989 war hier der Totengräber.
Die Zukunft im Kampf gegen Mobbing wird über Brüssel kommen, ein einheitliches Anti-Mobbing-Gesetz das sowohl am Arbeitsplatz gilt genauso wie im Büro, in den Schulen oder im Internet, alles andere ist Postkutschentheorie.
Geregelt werden muss auch die Höhe des Schadens- und Schmerzensgeldersatz, alles unter 100 000 Euro ist ein Witz.
MfG
Harry Gambler
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